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Euthanasiegesetz vor rumänischem Verfassungsgericht gescheitert, aber ... Am 11.01.2012 hat das rumänische Verfassungsgericht eine Gesetzesänderung abgelehnt, die die Tötung herrenloser Straßenhunde erlauben sollte. Artikel 6 des Gesetzentwurfs vom 22.11.2011 legte fest, dass Hunde nach nur drei Tagen Aufenthalt im Tierheim getötet werden durften, wenn sich kein Abnehmer für sie fand. Ein weiterer Artikel regelte die Umstände, unter denen ein Tier adoptiert werden konnte. Dazu musste der Interessent vor der Vermittlung nachweisen, dass er genügend Platz und Geld für den Hund zur Verfügung hat, und er musste zudem die Erlaubnis der Nachbarn einholen. Mit diesem Artikel wurde die Vermittlung nahezu unmöglich gemacht. Das Gesetz wird nun zur Neuregelung an den Senat zurückgegeben, und Tötungen von Straßenhunden bleiben nach dem geltenden Tierschutzgesetz weiterhin illegal. Bitte lesen Sie auf der Homepage des ETN weiter
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